Anforderungen für die Zulassung als GSD-anerkannte Shiatsu-Therapeutin:
Mindestunterrichtszeit 500 Std. davon 400 Std. Shiatsu- spezifischer Unterricht,
100 Std Shiatsu unterstützender Unterricht, davon 45 Std medizinisches Grundwissen (Anatomie, Physiologie Pathologie)
Prüfung:
Theoretisch:
Schriftlich und mündlich
Praktische Prüfung 1:
Arbeit am Lehrer
Praktische Prüfung 2:
Arbeit an fremden Personen vor dem Prüfungsausschuss
Praktische Prüfung 3:
Gesamtbeurteilung in der Klasse
Ferner:
Erstellung von Fallstudien eigener Behandlungsreihen
Supervisionen
Kleingruppenarbeiten und Tutorien